Selbstverteidigungsrecht
Das Recht auf Selbstverteidigung ist Menschenrecht und Völkerrecht, aber unzulänglich, denn es privilegiert den Stärkeren und verführt zur Selbstjustiz, wenn nicht das staatliche Gewaltmonopol entscheidet, ob und inwieweit es rechtens ausgeübt wurde.
Markus S. Rabanus 20150430
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