§ 185 StGB   Beleidigung

Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

der aktuelle, vollständige Wortlaut findet sich
auf den Internet-Seiten des www.bverfg.de

StGB § 186 Üble Nachrede

StGB § 187 Verleumdung

StGB § 188 Üble Nachrede gegen politische Personen

StGB § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener

Wem die Beleidigung kein Ansporn ist, also nicht auch irgendwo WILLKOMMEN, der vertut  im Selbstmitleid die Chance zum Nachweis, dass es besser geht. msr200702
Trotzdem kann es sinnvoll sein, Beleidiger anzuzeigen sollte, denn es ist gut und richtig, wenn sie lernen, andere Menschen nicht zu beleidigen.
  

Beschimpfen darfst du, beleidigen nicht. 

Wenn gegen mich gerichtet, bin ich weniger streng, 
aber bei Unterstellungen kann es schwierig werden.

Der Unterschied zwischen Beschimpfung und Beleidigung ist, 
dass beim Beleidigen die Kritik zu kurz kommt 
und die Entwürdigung zu weit. 

Markus S. Rabanus 2022-08-09

 

Was ist Meinung ?    Was sind Tatsachen  ?

Was ist EhreEhrverletzung? Und was soll Entjungferung heißen?

ABC der >> Schimpfworte

Recht    

   Dialog-Lexikon    Zuletzt