§ 185 StGB Beleidigung
Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wurde, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
der aktuelle, vollständige Wortlaut findet sich
auf den Internet-Seiten des www.bverfg.de
StGB § 188 Üble Nachrede gegen politische Personen
StGB § 189 Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
Wem die Beleidigung kein
Ansporn ist, also nicht auch irgendwo WILLKOMMEN, der vertut im
Selbstmitleid die Chance zum Nachweis, dass es besser geht. msr200702
Trotzdem kann es sinnvoll sein, Beleidiger anzuzeigen
sollte, denn es ist gut und richtig, wenn sie lernen, andere Menschen nicht zu
beleidigen.
Beschimpfen darfst du, beleidigen nicht.
Wenn gegen mich gerichtet, bin ich weniger streng,
aber bei Unterstellungen kann es schwierig werden.
Der Unterschied zwischen Beschimpfung und
Beleidigung ist,
dass beim Beleidigen die Kritik zu kurz kommt
und die Entwürdigung zu weit.
Markus S. Rabanus 2022-08-09
Was ist Meinung ? Was sind Tatsachen ?
Was ist Ehre ? Ehrverletzung? Und was soll Entjungferung heißen?
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