Bundeswehrauslandseinsatz ?

Ohne UN-Mandat ist jeder Bundeswehreinsatz außerhalb des NATO-Mitgliedergebietes völkerrechtswidrig, weil dann keine „regionale Abmachung" i.S.d. UNO-Charta und verfassungswidrig, weil dann kein „System gegenseitiger kollektiver Sicherheit" i.S.d. Artikel 24 II Grundgesetz.

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Allerdings einigte sich der Weltsicherheitsrat am 20.11.2015 auf die Resolution Nr. 2249 und stellte allen Mitgliedsstaaten einen Freibrief zur militärischen Intervention aus, so dass es völkerrechtlich betrachtet jetzt nur noch darum gehen kann, ob die Kriegsführung völkerrechtliche Gebote berücksichtigt.

 

Ob Bundestagsabstimmung oder Volksabstimmung mit 99 Prozent Zuspruch, Nato- oder EU-Beschluss - all das wäre völkerrechtlich allenfalls "Meinungsäußerung", denn ob, wer und wie in Syrien Krieg gegen wen, was und wofür geführt werden darf, hat gemäß Art.39 ff. UNO-Charta einzig und allein der Weltsicherheitsrat zu entscheiden. 

Markus S. Rabanus 20151201 in Facebook der Bnndesregierung gepostet          Politik-Forum

>> Artikel 51 UNO-Charta

>> Bundeswehr  NATO  Syrienkrieg

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Der Verstand muss schärfer sein als alle Munition.