Bundeswehrreform 

Die wichtigste Forderung lautet im Minimum:

Auslandseinsätze ohne UN-Mandat sind unzulässig.

Besser wäre folgende Formulierung:

Der Bundeswehr ist jedes Verlassen des bundesdeutschen Hoheitsgebietes unstatthaft, wenn nicht zuvor ein UN-Mandat dazu eingeholt und mit dem bundesdeutschen Friedensgebot vereinbar ist.

Dieser Satz gehört ins Grundgesetz.  msr200408

Problem:  Und wenn die UN schläft oder wegen des Veto-Regimes keinen Beschluss zustande bringt? 

Antwort: Dann muss die Bundesrepublik Deutschland dafür politisch ringen, dass die UNO handlungsfähig wird und die richtigen Entscheidungen trifft. ALLES ANDERE führt in die Irre. 
NATO-Beschlüsse und EU-Beschlüsse können immer nur auf den Allianz-Territorien Geltung beanspruchen und verstoßen ohnehin gegen das Grundgesetz, sobald sie außerhalb der Allianz-Territorien aktiv werden wollen, denn dann verstößt solch Bündnis gegen Art.24 GG, in dem es heißt: "Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen."

Wenn also die UNO und die Allianzen nicht die erforderlichen Maßnahmen legitimieren, dann müssen die Maßnahmen unterbleiben. Die Bundesrepublik Deutschland muss sich eben dafür einsetzen, dass die Mehrheitsverhältnisse entscheiden und Vetorechte nur in Fällen Geltung haben, die der Verhinderung einer Konflikteskalation dienen. 

Das lässt sich definieren. Man muss es nur tun, aber wird nicht getan, weil die Politiker sich nicht durch Normen in ihrer Macht und Willkür begrenzen wollen. - WIR MENSCHEN, WIR VÖLKER müssen es gegen die Interessen unserer Vertreter durchsetzen. Wir müssen sie dahin bringen, dass sie tun, was wir wollen.

Aber dazu müssen wir es zunächst einmal selbst begreifen.

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