"Demokratisches Völkerrecht" als weitere Unterart und künftige Hauptform des Völkerrechts
Neben den klassischen Völkerrechsarten
UNO-Charta, Weltsicherheitsresolutionen, völkerrechtlichen Abkommen,
Völkergewohnheitsrecht usw. wird hier ein "Demokratisches
Völkerrecht" zur Debatte gestellt, eine spezielle Art völkerrechtliches
Abkommen.
Es könnte schlussendlich auch anders genannt werden, entscheidend ist, dass es
sich in der Bindungswirkung von den anderen Abkommen dadurch
unterscheidet,
1. dass zwar der Beitritt freiwillig ist, aber der Austritt mindestens die
mehrheitliche Entscheidung der anderen Abkommensstaaten braucht,
2. dass es für Änderung solcher Abkommen mindestens mehrheitlicher
Entscheidung bedarf..
Ein solches Abkommen wäre dann also endlich wie ein gewöhnliches Gesetz in
seiner Geltung und Entwicklung von Mehrheiten abhängig und für alle
verbindlich, die daran teil hatten, ob enthaltend, zustimmend, ablehnend, denn
"demokratisch" ist es nun'mal nicht, im Falle demokratischen
Unterliegens auszusteigen.
Und was könnte als Autoren-Forum und sodann als
Legislative dienen?
Es muss genau geprüft werden. Möglichst innerhalb der Vereinten Nationen, aber
falls durch Charta, Vetomächte oder aus sonstigen Gründen gehindert oder nicht
opportun, dann darf eigentlich auch nichts dagegen sprechen oder würde die UNO
schwächen, wenn es dafür andere Entstehugnsräume gibt.
Immerhin verhandelten auch die USA und Russland ihre Atomwaffen-Arsenale
bilateral abseits der UNO, obgleich dieses Thema die gesamte Menschheit angeht,
zumindest jedoch alle Unterzeichner des Atomwaffensperrvertrags, die bei solchen
Verhandlungen ausgesperrt blieben.
Demgegenüber luden die jetzt im Jahr 2017 über ein Atomwaffenverbot
verhandelnden 132 Staaten alle anderen Staaten zur Verhandlungsteilnahme ein -
und eher unfreiwillig "neben der UNO", aber werden ein solches
Abkommen im Falle seines Zustandekommens mit Sicherheit auch der darauf
folgenden UNO-Generalversammlung antragen.
Noch liegt kein Entwurf vor (04.04.2017), aber dieses Abkommen könnte genau
solche Qualität aufweisen, wie es oben unter 1. und 2. beschrieben ist, denn es
macht wenig Sinn, ein Atomwaffenverbot zu beschließen, wenn Staaten sich
eigenmächtig daraus verabschieden können.
Was könnten die Rechtsfolgen eines
Abkommensbruchs sein?
Tja, vor dem Problem stehen wir noch immer insgesamt, dass es bislang ohne
realisiertes UNO-Gewaltmonopol einzig und allein von den selbstjustiziellen
Kräften der Nationalstaaten abhängt, was sie sich an Rechtsbrüchen
trauen.
Aber es ist immerhin zu hoffen, dass es anders als beim "Brexit"
usw. zu etwas Bewusstseinswandel kommt, a) demokratisches Völkerrecht darf man
nicht brechen, b) auch nicht durch Verlassen.
Markus S. Rabanus
2017-03-26
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