"Demokratisches Völkerrecht" als weitere Unterart und künftige Hauptform des Völkerrechts

Neben den klassischen Völkerrechsarten UNO-Charta, Weltsicherheitsresolutionen, völkerrechtlichen Abkommen, Völkergewohnheitsrecht usw. wird hier ein "Demokratisches Völkerrecht" zur Debatte gestellt, eine spezielle Art völkerrechtliches Abkommen.
 
Es könnte schlussendlich auch anders genannt werden, entscheidend ist, dass es sich in der Bindungswirkung von den anderen Abkommen dadurch unterscheidet, 

1. dass zwar der Beitritt freiwillig ist, aber der Austritt mindestens die mehrheitliche Entscheidung der anderen Abkommensstaaten braucht, 
2. dass es für Änderung solcher Abkommen mindestens mehrheitlicher Entscheidung bedarf..

Ein solches Abkommen wäre dann also endlich wie ein gewöhnliches Gesetz in seiner Geltung und Entwicklung von Mehrheiten abhängig und für alle verbindlich, die daran teil hatten, ob enthaltend, zustimmend, ablehnend, denn "demokratisch" ist es nun'mal nicht, im Falle demokratischen Unterliegens auszusteigen. 

Und was könnte als Autoren-Forum und sodann als Legislative dienen?  

Es muss genau geprüft werden. Möglichst innerhalb der Vereinten Nationen, aber falls durch Charta, Vetomächte oder aus sonstigen Gründen gehindert oder nicht opportun, dann darf eigentlich auch nichts dagegen sprechen oder würde die UNO schwächen, wenn es dafür andere Entstehugnsräume gibt.

Immerhin verhandelten auch die USA und Russland ihre Atomwaffen-Arsenale bilateral abseits der UNO, obgleich dieses Thema die gesamte Menschheit angeht, zumindest jedoch alle Unterzeichner des Atomwaffensperrvertrags, die bei solchen Verhandlungen ausgesperrt blieben.

Demgegenüber luden die jetzt im Jahr 2017 über ein Atomwaffenverbot verhandelnden 132 Staaten alle anderen Staaten zur Verhandlungsteilnahme ein - und eher unfreiwillig "neben der UNO", aber werden  ein solches Abkommen im Falle seines Zustandekommens mit Sicherheit auch der darauf folgenden UNO-Generalversammlung antragen. 

Noch liegt kein Entwurf vor (04.04.2017), aber dieses Abkommen könnte genau solche Qualität aufweisen, wie es oben unter 1. und 2. beschrieben ist, denn es macht wenig Sinn, ein Atomwaffenverbot zu beschließen, wenn Staaten sich eigenmächtig daraus verabschieden können. 

Was könnten die Rechtsfolgen eines Abkommensbruchs sein? 
Tja, vor dem Problem stehen wir noch immer insgesamt, dass es bislang ohne realisiertes UNO-Gewaltmonopol einzig und allein von den selbstjustiziellen Kräften der Nationalstaaten abhängt, was sie sich an Rechtsbrüchen trauen. 

Aber es ist immerhin zu hoffen, dass es anders als beim "Brexit" usw. zu etwas Bewusstseinswandel kommt, a) demokratisches Völkerrecht darf man nicht brechen, b) auch nicht durch Verlassen. 

Markus S. Rabanus
2017-03-26

>> Atomwaffenverbotsverhandlungen

Beispiel für demokratisches Völkerrecht >> Chemiewaffenkonvention

Weltdemokratie    Weltrepublik   Völkerrecht    Atomwaffenverbot     Dialog-Lexikon   Zuletzt

www.Friedensforschung.de
powered by
www.Initiative-Dialog.de

Der Verstand muss schärfer sein als alle Munition.