Zweiklassenvölkerrecht
So richtig es ist, die Charta der Vereinten Nationen als Höchstes Völkerrecht anzuerkennen, muss sie sich die Kritik gefallen lassen, ein "Zweiklassenvölkerrecht" zu statuieren, denn die Privilegien der fünf "Ständigen Mitglieder" des Weltsicherheitsrates verstoßen zu offensichtlich gegen die in der Charta-Präambel verbürgte Gleichheit der Staaten, "ob groß oder klein".
Kämen die per UNO-Charta
privilegierten Staaten ihrer daraus zugewiesenen Mehrverantwortung zur Wahrung
und Sicherung des Friedens nach, so wäre unser Zweiklassenvölkerrecht ein
bloß rechtsphilosophisches und kein praktisches Problem.
Da die Privilegien jedoch missbraucht werden, um geopolititsche Rivalitäten
auszutragen, hat sich jeder halbwegs Gescheite mit den Ursachen zu befassen und
daraus Schlussfolgerungen zu ziehen, die in Politik zumindest einzufließen
hätten.
Aus Prinzip die Gegenthese: Die UNO-Charta schreibt kein Zweiklassenvölkerrecht fest, denn wenngleich hohe Hürden, so ist die Reformierbarkeit vorgesehen >> Kapitel XVIII Änderungen der Charta.
Markus S. Rabanus zul 2018-01-03
Schlussfolgerung >> UNO-Pazifismus Weltfriedensplan
Denkwürdig, dass der Begriff "Zweiklassenvölkerrecht" für die Beschreibung unseres Völkerrechts noch immer nicht etablierter ist. Google v. 26.12.2017 bietet stattdessen die Suche nach "Zweiklassenvölkerrecht" an, zeigt 17 Fundstellen, in denen es mit einer Ausnahme nicht um die UNO-Charta, sondern um niederrangiges Völkerrecht geht.
Die Microsoft-Suchmaschine BING fand ebenfalls wenig Völkerrecht, aber immerhin www.bpb.de/apuz/28032/uno-und-voelkerrecht-in-der-weltordnungskrise
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