Staatengleichberechtigung
Die Charta der Vereinten Nationen spricht in ihrer Präambel allen Staaten, "ob groß oder klein" Gleichberechtigung zu und setzt sie für die UNO-Generalversammlung um, in der alle Staaten gleiches Stimmrecht haben, während im mächtigen Weltsicherheitsrat 5 Staaten durch "Ständige Sitze" und "Vetorecht" umfänglich privilegiert sind und somit die Staatengleichberechtigung zunichte machen.
Insofern hat es die Menschheit seit 1945 mit einem Zweiklassenvölkerrecht zu tun, mit dem man sich entweder fatalistisch oder nach dem Motto abfinden mag, wonach eine schlechte Weltorganisation besser als keine sei. Aber in zu vielen Konflikten erwiesen sich die Privilegien als falsch und ,
Gleichwohl gibt es auch gewichtige Argumente gegen die Staatengleichheit:
a) Sollen autoritäre Staaten tatsächlich demokratischen Staaten gleichberechtigt sein?
Objektive Zertifizierung tut sich schwer, denn ob Staaten demokratisch sind, in denen sich Parteien und Politiker von Milliardären und Konzernen die Wahlkampfkassen und Taschen füllen lassen, könnte seitens anderer Staaten, die ihre Regimes auf Glaubensprücke ihrer gesellschaftlichen Mehrheiten gründen, bestritten werden, wie auch von Staaten, die sich "demokratisch" nannten und darunter "Diktatur des Proletariats" verstanden.
Trotzdem galt und gilt es, Konflikte zwischen solchen Staaten zu regeln und einzudämmen, zumal es für Mensch und Menschheit keinen Unterschied macht, ob konträr verfasste Staaten gegeneinander Krieg führen oder ob es gleichartig verfasste Staaten tun, denn Gleichartigkeit erweist sich längst nicht Friedensgarantie, Schulterschluss und Rivalität von Staaten erweisen sich oft als "systemunabhängig", wie an der "Allianz der Willigen" während des Irakkrieges von 2003 exemplarisch und am weltweiten Waffenhandel insgesamt zu sehen.
b) Dass Island mit 340.000 Einwohnern gleiches Stimmrecht wie Indien mit mehr als 1,3 Mrd. Menschen hat, dürfte indessen die Isländer glücklicher machen als die Inder - und verstößt gegen den menschenrechtlichen Gleichheitsanspruch.
Was spricht für eine Weltorganisation, die der Staatengleichheit höhere Priorität einräumt als den Bevölkerungsgrößen?
Ein Argument könnte lauten: "Aber dann brauchen
die kleinen Staaten doch gar nicht mehr in der Generalversammlung
erscheinen!"
Solch' Einwand wäre allerdings kurzschlüssig, als wenn jemand sagen würde: "Da ich bei
Bundestragswahlen nur eine Stimme von vielen Mio. habe, gehe ich nicht zur
Wahl."
Nein, das Prinzip "Ein Mensch, eine Stimme" ist fundamental für
Demokratie und jede Abweichung davon problematisch.
Trotzdem sollten die Ängste vor Mehrheitsentscheidungen ernstgenommen werden (Mehrheitsdiktatur)
und durch Gewaltenteilung, durch Minderheitenrechte
und vor allem durch Subsidiartät abgefedert werden.
Ein weiteres Argument könnte lauten: "Die Hauptaufgabe der Vereinten Nationen ist es, die Kriege zwischen Staaten zu vermeiden. Folglich sind die Staaten die hauptsächlichen Rechtssubjekte", deren Konflikte es zu regulieren gilt, die sich deshalb auch gleichrangig gegenüber stehen müssen."
Das ist sehr gewichtig, wenngleich viele
Konflikte der letzten Jahrzehnte mit Bürgerkrieg und Terrorismus in den
Vordergrund zu treten schienen und die vermeintlich zivilisierte Staatenwelt
habe es vorrangig mit dem "Krieg gegen den Terrorismus" zu tun, aber
weder war es jemals so, dass zwischenstaatliche Konflikte ohne innenpolitische
Konflikte waren noch umgekehrt. Und auch heute wären Bürgerkriege und
Terrorismus kleiner dimensioniert, wenn die vermeintlich zivilisierten Staaten
nicht in ihnen gegeneinander rivalisierend mitmischten.
Dass die Gefahr z.B. eines Atomkriegs unverändert von Staaten und nicht von
Kriegern mit Sprengstoffgürteln ausgeht, zeigt sich an der Nordkorea-Krise
und am Krieg um die Ost-Ukraine.
Darum kommt es in Fragen von Krieg und Frieden
weiterhin vorrangig auf die Staatengleichberechtigung an, dass sich nicht
"stark gegen schwach" durchsetzen kann, sondern ausschließlich auf
Grundlage eines Rechts gleichrangiger Rechtssubjekte.
Deshalb muss vörderste Anliegen sein, das Zweiklassenvölkerrecht
zu überwinden und ein Völkerrecht organisatorisch umzusetzen, welches die
Weltsicherheitsratsprivilegien der Fünf Mächte zugunsten der
Staatengleichbereichtigung beseitigt. - Siehe UNO-Reformen.
Markus S. Rabanus last update 2017-12-26