ZweiPlusVierAbkommen  vom 12.09.1990, inkraft 15.03.91

@O..., der ZweiPlusVierAbkommen kann als Friedensvertrag und Wiedererlangung der Souveränität betrachtet werden.

Ob die Vereinigung der beiden Deutschlands völkerrechtlichen Mitwirkund/Zustimmung der ehemaligen Siegermächte bedurfte, lässt sich m.E. in beiderlei Richtung beantworten.
An Souveränität hat es allenfalls betreffend Berlins gefehlt.

Das Abkommen ausdrücklich "Friedensvertrag" zu nennen, macht allenfalls Sinn für den Deutschland betreffenden Part zur Beendigung des Kalten Krieges.

Dass insbesondere Rechtsextremisten närrisches Spässle dran haben, die Souveränität Deutschlands zu bestreiten, liegt an deren anhaltendem Frust, dass ihre Idole den Weltkrieg vergeigten und dass statt totaler Kapitulation noch immer Krieg sei, von dem sich die Irren vermutlich noch immer den "Endsieg" erhoffen.

Am 8. Mai können wir dran erinnern.

Markus S. Rabanus  01.05.2018

lexikalisch >> http://de.wikipedia.org/wiki/Zwei-plus-Vier-Vertrag 

 

Braucht Deutschland einen Friedensvertrag?  20140924   

 

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