Allianzen = Bündnisse
Artikel 103 UNO-Charta lautet: "Widersprechen sich die Verpflichtungen von Mitgliedern der Vereinten Nationen aus dieser Charta und ihre Verpflichtungen aus anderen internationalen Übereinkünften, so haben die Verpflichtungen aus dieser Charta Vorrang."
Somit ist die Charta der Vereinten Nationen "Höchstes Völkerrecht".
Artikel 52 UNO-Charta
und anschließende Artikel gestatten Regionale Abmachungen
zu Verteidigungszwecken unter Vorauusetzung des UNO-Vorrangs.
Markus Rabanus
20170415 / 20180111 inhaltlich korrigiert, denn Forderungen und
Auslegungen müssen sich unterschieden
Kritik an der >> NATO
Reformforderung:
In die Präambeln oder in
die Artikel 1 - 3 gehört hinein, dass die Allianzen außerhalb ihres
Territoriums keinerlei Einsatzzuständigkeit haben, wenn es dafür kein Mandat
der Vereinten Nationen gibt. Auch internationale Lufträume, Gewässer und der
Weltraum sollten unter diese Zuständigkeitsregelung fallen. Zudem
werden solche Regelungen dazu führen, dass man sich an die notwendige
Weiterentwicklung des Völkerrechts zum Weltrecht
macht.
Markus Rabanus
200405
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