Friedensvertrag ? |
Prinzipiell:
Wenn sich welche streiten und danach "Frieden schließen", so
ist das eine wunderbare Sache, aber wenn sich Staaten "streiten"
und der Streit nimmt die Dimension eines Kriegs an, so sind
Friedensverträge oftmals überhaupt kein Anlass zur Freude - zumindest
nicht für die "Verliererseite".
Als schlimme Beispiele
für "Friedensverträge" seien hier nur der Friedensvertrag von Brest-Litowsk
erwähnt und der Versailler
Vertrag. |
Die
Alliierten schlossen mit Deutschland nach Beendigung des 2.Weltkrieges
keinen förmlichen Friedensvertrag.
Gründe für das Fehlen eines solchen Vertrags gibt es eine Menge. Der sicherlich wichtigste Grund ist, dass Nazi-Deutschland "bedingungslos" zu kapitulieren hatte und vollständig in Besatzungszonen aufgeteilt war. Auf deutscher Seite fehlten auf Jahre hinaus legimitierte Volksvertretungen, die einen solchen Vertrag für alle Deutschen hätten aushandeln und unterschreiben können. Daran änderte sich auch
nichts mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland, die sich zwar
selbst zum
Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches erklärte, was sie aber objektiv nicht war,
denn über Jahrzehnte hinweg konnte Westdeutschland seinen
Alleinvertretungsanspruch, der gegen die Souveränitätsinteressen
der DDR gerichtet war, nicht durchsetzen. |
Braucht Deutschland einen Friedensvertrag? |
Mit der Wiedererlangung
der Deutschen Einheit im Jahr 1990 wäre ein einheitlicher Friedensvertrag
möglich geworden, war aber bereits durch die Vielzahl erheblich
stärkerer Vertragsbindungen längst von der Geschichte überholt: NATO-Mitgliedschaft,
EU-Mitgliedschaft. Die Bundesrepublik
Deutschland machte sich seit ihrer Gründung für die wirtschaftliche
Zusammenarbeit und politische Einigung zunächst Westeuropas stark. Schlussfolgerung: Deutschland braucht keinen Friedensvertrag, weil die inzwischen entstandenen Vertragsbindungen zu den Siegermächten des 2. Weltkriegs erheblich stärker sind als es von den 2.Weltkrieg nochmals resümierenden Friedensvertrag zu erwarten gewesen wäre: NATO, EU, Zwei-Plus-Vier-Gespräche, ... Die "Forderung nach einem Friedensvertrag" ist im besten Wortsinn "historisch überholt". Richtig hingegen wäre es, beispielsweise das Grundgesetz und die UN-Charta von gleichfalls "historisch überholten" Passagen zu befreien, beispielsweise in Art. 53 UN-Charta. |
Zweiter Weltkrieg Frieden allgemein |
UN bzw. UNO Ostverträge das Ende des Kalten Krieges |