Waffenverbote
Verbote einzelner Waffenarten ließen und lassen sich aus Gründen ihrer besonderen Gefährlichkeit oder Widerwärtigkeit durchsetzen.
Effektiv sind Waffenverbote nur dann, wenn deren
Entwicklung, Herstellung, Handel, Weitergabe, Annahme und Aufbewahrung ebenfalls
vom Verbot umfasst ist und ein effektives Kontrollregime verabredet wurde, um
die Einhaltung des Verbot zu gewährleisten.
Ein bloßes Verbot der Verwendung wäre zwar von rechtlicher Relevanz,
gewährleitstet jedoch nicht den Nichtgebrauch.
Ein wichtiges Moment solchen Kontrollregimes wäre der Schutz für "Whistleblower", die rechtswidrige Geheimnisse verraten.
nahezu universell >> Biowaffenkonvention
1925 und 1975, leider ohne effektives Kontrollsystem
nahezu universell >> Chemiewaffenverbot
1997
aber wichtige Staaten fehlen >> Antipersonenminen-Verbotsvertrag 1997
die wichtigsten Staaten fehlen >> Landminenverbot Ottawa-Konvention 1999
von NGOs initiiert >> Streumunition-Konvention 2010
Auf dem Weg 2017 >> ATOMWAFFENVERBOT
Verbotsforderung >> Autonome Waffen
Verbotsforderung >> Uranmunition
Verbotsforderung >> Kleinwaffen
>> Abrüstung Abrüstungsvertrag Abrüstungsverträge Rüstungskontrolle Abrüstungsverhandlungen
>> Rüstungsindustrie Rüstungswahnsinn Weltfriedensplan
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