Waffenverbote

Verbote einzelner Waffenarten ließen und lassen sich aus Gründen ihrer besonderen Gefährlichkeit oder Widerwärtigkeit durchsetzen.

Effektiv sind Waffenverbote nur dann, wenn deren Entwicklung, Herstellung, Handel, Weitergabe, Annahme und Aufbewahrung ebenfalls vom Verbot umfasst ist und ein effektives Kontrollregime verabredet wurde, um die Einhaltung des Verbot zu gewährleisten. 

Ein bloßes Verbot der Verwendung wäre zwar von rechtlicher Relevanz, gewährleitstet jedoch nicht den Nichtgebrauch.

Ein wichtiges Moment solchen Kontrollregimes wäre der Schutz für "Whistleblower", die rechtswidrige Geheimnisse verraten.  

nahezu universell >> Biowaffenkonvention 1925 und 1975, leider ohne effektives Kontrollsystem

nahezu universell >> Chemiewaffenverbot 1997

aber wichtige Staaten fehlen >> Antipersonenminen-Verbotsvertrag 1997

die wichtigsten Staaten fehlen >> Landminenverbot  Ottawa-Konvention 1999

von NGOs initiiert >> Streumunition-Konvention 2010

Auf dem Weg 2017 >> ATOMWAFFENVERBOT

Verbotsforderung >> Autonome Waffen

Verbotsforderung >>  Uranmunition

Verbotsforderung  >> Kleinwaffen 

>> Abrüstung  Abrüstungsvertrag  Abrüstungsverträge  Rüstungskontrolle   Abrüstungsverhandlungen  

>> Atomwaffenabkommen

>> Rüstungsindustrie   Rüstungswahnsinn     Weltfriedensplan

 

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Der Verstand muss schärfer sein als alle Munition.