friedliche Mittel
Die Staaten sind einander völkerrechtlich durch die UNO-Charta zum Frieden verpflichtet.
Dieser Friedenspflicht ist in Streitfällen Folge zu leisten, indem ausschließlich "friedliche Mittel" zur Anwendung kommen dürfen.
Diese Friedenspflicht allein genügt nach
Auffassung von Friedensforschung.de
jedoch nicht, so dass es darauf ankommt,
- den Völkerrechtssubjekten auch die
militärischen Mittel zu nehmen, mit denen sie gegen die Friedenspflicht
verstoßen können, also Abrüstung auf polizeiliche Erfordernisse
durchzusetzen,
- den Vereinten Nationen ein auch militärisch überlegenes Gewaltmonopol
aufzubauen >> UNO-Pazifismus
Artikel 2 UNO-Charta 3. Alle Mitglieder legen ihre internationalen Streitigkeiten durch friedliche Mittel so bei, dass der Weltfriede, die internationale Sicherheit und die Gerechtigkeit nicht gefährdet werden. |
Nationale
Friedenspflicht
Friedliche Mittel zur Streitbeilegung
sind Umstrittene Mittel sind: DREI Zwecke bzw. Zustände: |
inhaltsgleich mit >> Friedenspflicht
Kriegsverbot Selbstjustizverbot
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Völkerrecht >> Friedenspflicht