Kriegsverbot
Hallo @Politiker, Krieg ist verboten!
Artikel 2 Nr.4 UN-Charta lautet:
"Alle Mitglieder unterlassen in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt."
Dieses völkerrechtliche Gewaltverbot schließt somit auch ein völkerrechtliches Bedrohungsverbot mit ein, ist folglich die Generalklausel eines völkerrechtlichen Selbstjustizverbotes.
Markus S. Rabanus 20170411
hier >> Artikel 51 UNO-Charta
Gewaltverbote + Gewaltverbot + Gewaltlosigkeit
Der Völkerbund
(1919) reglementierte den Krieg, aber verbot ihn nicht.
Das Kriegsverbot findet sich erst im Briand-Kellogg-Pakt (1928),
dem sich alle damals kriegsmächtigen Staaten anschlossen. So auch Deutschland,
Sowjetunion und Japan.
Dass Verbote wenig bringen, wenn es an Organisation zu ihrer Durchsetzung fehlt,
dürfte den Initiatoren von Völkerbund und Briand-Kellogg-Pakt bewusst oder
wenigstens vorgehalten worden sein.
Es war jedenfalls der entscheidende Fehler, dass sich die übereingekommenen Staaten nicht auf ein Globales Gewaltmonopol verständigten. msr2017-04 / 2018-08
Siehe >> Gewaltmonopol der Vereinten Nationen
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