Verteidigung
Verteidigung ist die rechtmäßige Abwehr eines rechtswidrigen Angriffs auf ein geschütztes Recht.
Das "Verteidigungsrecht an sich" hat naturrechtliche Qualität und resultiert aus dem vielen Lebewesen beobachtbaren Verhalten zur Wahrung des eigenen Lebens und weiterer Interessen.
Die naturrechtliche Qualität genügt humanistischen Ansprüchen nicht, weil etwaiges Übermaß und Selbstjustiz nicht sein sollen.
Deshalb definiert das Recht auch für die Verteidigung zahlreiche Voraussetzungen.
Selbstjustiz, Selbstverteidigung, Notwehr, Nothilfe, Notstand, Widerstand, Angriff
Verteidigungsallianzen, Verteidigungsausgaben, Verteidigungsfall, Verteidigungskrieg, Verteidigungspolitik
Verteidigungskrieg >> Artikel 51 UNO-Charta
"Angriff ist die beste Verteidigung" ???
"Wer sich nicht wehrt, ..." ???