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Reformforderungen
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Kapitel V
der UNO-Charta
in der Fassung von 2005 mit erläuternden
Verlinkungen der Inidia-Redaktion |
Kommentare
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Artikel 12
(1) Solange der Sicherheitsrat in einer
Streitigkeit oder einer Situation die ihm in dieser Charta zugewiesenen Aufgaben
wahrnimmt, darf die Generalversammlung zu dieser Streitigkeit oder Situation
keine Empfehlung abgeben, es sei denn auf Ersuchen des Sicherheitsrats.
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Dieser
Maulkorb für die Generalversammlung
gehört ersatzlos gestrichen.
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Der Sicherheitsrat |
Zweiklassenvölkerrecht |
Artikel 23
Zusammensetzung |
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(1) Der Sicherheitsrat
besteht aus fünfzehn Mitgliedern der Vereinten Nationen. |
Umstritten
ist, ob die Größe dieses wichtigsten Gremiums ausreichend sei,
obgleich das Hauptproblem des Weltsicherheitsrates die
Selbstblockade durch Vetorechte ist und durch zusätzliche
Mitglieder nicht aufgehoben wäre.
Überhaupt wäre der Menschheit und der Arbeit dieses
Gremiums vermutlich eher gedient, wenn die Mitgliedsstaaten in
dieses Gremium nur Personen entsenden dürften, die von der
UNO-Generalversammlung als geeignet angesehen und gewählt
werden.
Anderenfalls bleibt die UNO "Nebentätigkeit" von
nationaldemokratischen Außenministern bzw. deren Kofferträgern. msr20170717 |
Die Republik
China, Frankreich, |
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die Union
der Sozialistischen Sowjetrepubliken, |
Es müsste
inzwischen Russland heißen. |
das Vereinigte
Königreich Großbritannien und Nordirland |
Die
spezielle Nennung von Nordirland spiegelt die Neigung von
Großmächten wider, in möglichst vielen Dokumenten ihre Probleme
einzubringen, als wenn sie dadurch gelöst wären. Ein schlichtes
"Großbritannien" hätte genügen sollen. Ansonsten
wüsste ich gern, warum "Nordirland" und nicht
"Florida" bei den USA. |
sowie die Vereinigten
Staaten von Amerika |
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sind ständige
Mitglieder des Sicherheitsrats. |
Hauptkritikpunkt:
Dass
diese fünf Staaten im Unterschied zu anderen Staaten "ständige
Mitglieder des Sicherheitsrats" sind, steht im Widerspruch
zum ebenfalls durch die UNO-Charta postulierte Gleichheit der
Staaten und verletzt demokratische Prinzipien.
Andererseits wären die Vereinten Nationen wahrscheinlich
nicht zu ihrer Bedeutung als höchste Instanz der Völkerrechts
gelangt, wenn sie nicht für die damals wichtigsten Staaten durch
Privilegien attraktiver gemacht worden wäre.
Reformerfordernis: Gleichwohl sollten die "Ständigen
Mitgliedern" ebenso ständig gemahnt werden, sich
Reformerfordernissen nicht zu verschließen, sondern gemeinsam mit
allen Staaten für demokratische Verhältnisse sorgen, die ihnen
die Vetorechte nicht einfach absprechen, sondern auch entbehrlich
machen, wie es nach Auffassung des UNO-Pazifismus
nur möglich sein wird, wenn alle Nationen auf polizeiliche
Erfordernisse abgerüstet und in schnelleren Schritten
Streitkräfte der Vereinten Nationen hochgerüstet werden. |
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Die Generalversammlung
wählt zehn weitere Mitglieder der Vereinten Nationen zu nichtständigen
Mitgliedern des Sicherheitsrats; hierbei sind folgende
Gesichtspunkte besonders zu berücksichtigen: in erster Linie der
Beitrag von Mitgliedern der Vereinten Nationen zur Wahrung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und zur
Verwirklichung der sonstigen Ziele der Organisation sowie ferner
eine angemessene geographische Verteilung der Sitze. |
Was es
"zu berücksichtigen" gilt, ist zu unbestimmt, um für
das völkerrechtlich wichtigste Dokument ausreichend sein zu
können.
Wiederum verletzt solche Regelung das Gleichheitsrecht der
Staaten. |
(2) Die nichtständigen
Mitglieder des Sicherheitsrats werden für zwei Jahre gewählt. |
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Bei der ersten Wahl
der nichtständigen Mitglieder, die nach Erhöhung der Zahl der
Ratsmitglieder von elf auf fünfzehn stattfindet, werden zwei der
vier zusätzlichen Mitglieder für ein Jahr gewählt. |
Auch
diese Regelung verletzt das Gleichheitsrecht der
Staaten. |
Ausscheidende
Mitglieder können nicht unmittelbar wiedergewählt werden. |
Hieraus
ergibt sich zwar, dass mehr Staaten in den Genuss der
Sicherheitsratsmitgliedschaft kommen, aber zugleich verstärken
sich daraus die Privilegierungen der Vetomächte. |
(3) Jedes Mitglied des
Sicherheitsrats hat in diesem einen Vertreter. |
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Artikel 24
Aufgaben
und Befugnisse |
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(1) Um ein schnelles
und wirksames Handeln der Vereinten Nationen zu gewährleisten, übertragen
ihre Mitglieder dem Sicherheitsrat die Hauptverantwortung für die
Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit und
erkennen an, dass der Sicherheitsrat bei der Wahrnehmung der sich
aus dieser Verantwortung ergebenden Pflichten in ihrem Namen
handelt. |
Der Art.26 kann
allerdings auch so interpretiert werden, dass der Sicherheitsrat
ausschiließlich in Eilfällen vertretungsberechtigt ist.
Jedenfalls aber sollte der Weltsicherheitsrat Bemühen erkennen
lassen, der Generalversammlung
wenigstens in allen langwierigen Konflikten sowohl die Erörterung
als auch die Richtungsentscheidung zu überlassen und/oder hätte
den IGH einzuschalten.. |
(2) Bei der Erfüllung
dieser Pflichten handelt der Sicherheitsrat im Einklang mit den
Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen. Die ihm hierfür
eingeräumten besonderen Befugnisse sind in den Kapiteln VI, VII,
VIII und XII aufgeführt. |
Der
Sicherheitsrat sollte ob dieser Verantwortung der Beschlussfassung
der Generalversammlung unterworfen sein. |
(3) Der Sicherheitsrat
legt der Generalversammlung Jahresberichte und erforderlichenfalls
Sonderberichte zur Prüfung vor. |
Solch'
Prüfungsvorlage genügt nicht. Stattdessen müsste die
Generalversammlung den gesamten Sicherheitsrat umbesetzen dürfen,
wenn sie mit dessen Politik nicht übereinstimmt. |
Artikel 25 |
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Die Mitglieder der
Vereinten Nationen kommen überein, die Beschlüsse des
Sicherheitsrats im Einklang mit dieser Charta anzunehmen und
durchzuführen. |
Um das
zu gewährleisten, müsste Gewaltenteilung sein, also der IGH
angerufen werden können, ob die Beschlüsse konform mit der
Charta sind. |
Artikel 26 |
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Um die Herstellung und
Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit so zu
fördern, dass von den menschlichen und wirtschaftlichen
Hilfsquellen der Welt möglichst wenig für Rüstungszwecke
abgezweigt wird, ist der Sicherheitsrat beauftragt, mit Unterstützung
des in Artikel 47 vorgesehenen Generalstabsausschusses Pläne
auszuarbeiten, die den Mitgliedern der Vereinten Nationen zwecks
Errichtung eines Systems der Rüstungsregelung vorzulegen sind. |
Dazu
steht im Widerspruch, dass die fünf Vetomächte die höchst
gerüsteten Staaten und zugleich die größten Rüstungsexporteure
sind. |
Artikel 27
Abstimmung |
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(1) Jedes Mitglied des
Sicherheitsrats hat eine Stimme. |
Aber
nicht jedes Mitglied hat ein Veto-Recht. |
(2) Beschlüsse des
Sicherheitsrats über Verfahrensfragen bedürfen der Zustimmung
von neun Mitgliedern. |
In
Verfahrensfragen gilt zwar immerhin noch das Gleichheitsprinzip,
aber weil keine bloße Mehrheit genügt, sondern eine
qualifizierte Mehrheit von "neun" Mitgliedern
erforderlich gemacht wird, ist es den gewählten Mitgliedern
nahezu unmöglich, sich in Verfahrensfragen den einigen
Vetomächten zu widersetzen. |
(3) Beschlüsse des
Sicherheitsrats über alle sonstigen Fragen bedürfen der
Zustimmung von neun Mitgliedern einschließlich sämtlicher ständigen
Mitglieder, |
In
inhaltlichen Fragen, die hier als "sonstige Fragen" zur
Nebensache verklärt werden, greifen sich die ständigen
Mitglieder ihr Vetorecht, als sei die ständige Mitgliedschaft
nicht schon Privileg genug = auch hier eine "doppelte
Privilegierung". |
jedoch mit der Maßgabe,
dass sich bei Beschlüssen auf Grund des Kapitels VI und des
Artikels 52 Absatz 3 die Streitparteien der Stimme enthalten. |
Art.52
III lautet: (3) Der Sicherheitsrat wird die Entwicklung des
Verfahrens fördern, örtlich begrenzte Streitigkeiten durch Inanspruchnahme
dieser regionalen Abmachungen oder Einrichtungen friedlich beizulegen, sei es
auf Veranlassung der beteiligten Staaten oder auf Grund von Überweisungen durch
ihn selbst.
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Artikel 28 Verfahren |
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(1) Der Sicherheitsrat
wird so organisiert, dass er seine Aufgaben ständig wahrnehmen
kann. Jedes seiner Mitglieder muss zu diesem Zweck jederzeit am
Sitz der Organisation vertreten sein. |
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(2) Der Sicherheitsrat
tritt regelmäßig zu Sitzungen zusammen; bei diesen kann jedes
seiner Mitglieder nach Wunsch durch ein Regierungsmitglied oder
durch einen anderen eigens hierfür bestellten Delegierten
vertreten sein. |
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(3) Der Sicherheitsrat
kann außer am Sitz der Organisation auch an anderen Orten
zusammentreten, wenn dies nach seinem Urteil seiner Arbeit am
dienlichsten ist. |
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Artikel 29 |
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Der Sicherheitsrat
kann Nebenorgane einsetzen, soweit er dies zur Wahrnehmung seiner
Aufgaben für erforderlich hält. |
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Artikel 30 |
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Der Sicherheitsrat
gibt sich eine Geschäftsordnung; in dieser regelt er auch das
Verfahren für die Wahl seines Präsidenten. |
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Artikel 31 |
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Ein Mitglied der
Vereinten Nationen, das nicht Mitglied des Sicherheitsrats ist,
kann ohne Stimmrecht an der Erörterung jeder vor den
Sicherheitsrat gebrachten Frage teilnehmen, wenn dieser der
Auffassung ist, dass die Interessen dieses Mitglieds besonders
betroffen sind. |
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Artikel 32 |
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Mitglieder der
Vereinten Nationen, die nicht Mitglied des Sicherheitsrats sind,
sowie Nichtmitgliedstaaten der Vereinten Nationen werden
eingeladen, an den Erörterungen des Sicherheitsrats über eine
Streitigkeit, mit der dieser befasst ist, ohne Stimmrecht
teilzunehmen, wenn sie Streitpartei sind. |
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Für die Teilnahme
eines Nichtmitgliedstaats der Vereinten Nationen setzt der
Sicherheitsrat die Bedingungen fest, die er für gerecht hält. |
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In
weiteren Artikeln beanspruchen die Vetomächte weitere Privilegien gegenüber der
Generalversammlung.
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Artikel 97
Das Sekretariat besteht aus einem Generalsekretär
und den sonstigen von der Organisation benötigten Bediensteten.
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Forderung:
Das unnötige und despektierliche Wörtchen "sonstigen"
streichen.
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Der
Generalsekretär wird auf Empfehlung des Sicherheitsrats von der
Generalversammlung ernannt.
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Die
"Empfehlung" hat zur Folge. dass die Generatlversammlung keinen
anderen
Generalsekretär wählen kann, der nicht kleinster, gemeinsamer
Nenner der Veto-Mächte wäre.
Die Vorschrift zeigt, dass sich die Vetomächte auch diese Gelegenheit
nicht
entgehen ließen, um die Generalversammlung zu bevormunden.
Forderung: "Der Generalsekretär wird von der
Generalversammlung gewählt." |
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Kommentare von msr200511 |